AGB.
1. Geltungsbereich, Auftragserteilung
1.1 - Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Beratungs- und Dienstleistungen (AGB) gelten für alle Verträge und Aufträge über Beratungsleistungen (im Folgenden „Verträge“) mit Wildente Projekt Management GmbH, Stephanienstraße 4, 76530 Baden-Baden, auch „Wildente“ (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt). Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB (nachfolgend „Auftraggeber“).
1.2 - Sofern nichts ausdrücklich anderes vereinbart wird, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen bzw. in der dem Auftraggeber zuletzt mitgeteilten Fassung. Die AGB gelten auch für gleichartige künftige Verträge zwischen den Parteien, ohne dass der Auftragnehmer in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.
1.3 - Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers Leistungen erbringt.
1.4 - Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers maßgebend. Textform ist ausreichend.
1.5 - Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Auftragnehmers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mahnung, Rücktritt) sind in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt.
1.6 - Grundlage der Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ist der jeweilige Vertrag, in dem der Leistungsumfang sowie die Vergütung festgelegt werden. Der Vertragsschluss zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber erfordert einen schriftlichen Vertrag, der von beiden Seiten unterzeichnet wird oder die schriftliche Annahme eines durch den Auftragnehmer erfolgten verbindlichen Angebots. Textform ist insoweit ausreichend.
1.7 - Falls nicht anders in einem Angebot geregelt, sind alle Angebote von dem Auftragnehmer frei-bleibend.
2. Leistungen
2.1 - Der Auftragnehmer erbringt Leistungen zur digitalen Präsenz des Auftragnehmers in sozialen Medien und im Internet. Im Rahmen dieser Leistungen übernimmt der Auftragnehmer u.a. die Gestaltung von Webseiten, erstellt Foto- und Videoaufnahmen für den digitalen Auftritt, erstellt und überarbeitet digitale Einträge und Texte. Zudem bietet der Auftragnehmer weitergehende Leistungen, wie z.B. Eventfotografie oder Aufnahmen von Personen und Gebäuden, an. Die dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag.
2.2 - Der Umfang des Auftrages beinhaltet ausschließlich beratende Tätigkeiten. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden weder zugesagt noch erbracht.
2.3 - Der Auftragnehmer erbringt die Beratungsleistungen mit Sorgfalt nach dem Stand der Technik.
2.4 - Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen als selbständiger Unternehmer, unterliegt nicht der Weisungsbefugnis des Auftraggebers und ist bei der Ausübung seiner Tätigkeit insbes. örtlich und zeitlich nicht gebunden. Ein Arbeitsverhältnis wird nicht begründet. Für die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Belange sowie für die Gewerbeanmeldung trägt der Auftragnehmer selbst Sorge.
2.5 - Der Auftragnehmer hat die Durchführung sowie den inhaltlichen und zeitlichen Ablauf seiner Dienstleistung selbst und mit eigenen Betriebsmitteln zu organisieren. Es sind zum Zwecke der ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung allerdings die fachlichen Vorgaben gemäß Leistungsbeschreibung des jeweiligen Einzelauftrages bzw. diesbezügliche fachliche Vorgaben des Auftraggebers zu beachten. Der Auftragnehmer unterliegt im Übrigen keinen Weisungen des Auftraggebers und ist in der Gestaltung seiner Tätigkeit frei. Der Auftragnehmer ist seinerseits gegenüber Arbeitnehmern des Auftraggebers nicht weisungsbefugt.
2.6 - Der Auftragnehmer darf ohne vorherige Zustimmung durch den Auftraggeber für die Erbringung der Beratungsleistungen Dritte als Subunternehmer einschalten.
2.7 - Der Auftragnehmer ist grundsätzlich nicht berechtigt, Dritten gegenüber als Vertreter des Auftraggebers aufzutreten, insbesondere Verhandlungen zu führen oder Willenserklärungen mit Wirkung für oder gegen den Auftraggeber abzugeben. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Auftraggebers.
2.8 - Während der Laufzeit des Vertrages darf der Auftragnehmer auch für andere Auftraggeber tätig werden, ohne dass es einer Zustimmung des Auftraggebers bedarf.
3. Rechteeinräumung
3.1 - Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber an den im Rahmen des Vertrages geschaffenen Arbeitsergebnissen das räumlich und zeitlich unbeschränkte, nicht-ausschließliche Recht zur Nutzung für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers und für die im Rahmen des im Vertrag beschriebenen Zwecke ein. Im Übrigen gelten § 3 (4) und (5) festgelegen Rechte für die dort angegebenen Arbeitsergebnisse.
3.2 - Die vom Auftragnehmer unter dem jeweiligen Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung aller dem Auftragnehmer vertraglich zustehenden Forderungen über.
3.3 - Sollte im Vertrag nichts anderes vereinbart sein, werden folgende Rechte an Fotowerken eingeräumt:
3.3 a. - Dem Auftragnehmer steht das Urheberrecht an den Lichtbildern und Videoaufnahmen, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (im Folgenden „Fotowerke“), nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
3.3 b. - Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber grundsätzlich das unter § 3 (1) beschriebene einfache Nutzungsrecht an den Fotowerken ein. Nutzungsrechte werden nur an den Fotowerken übertragen, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt, nicht an Fotowerken, die nur zur Sichtung oder Auswahl überlassen werden.
3.3 c. - Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Fotowerke auf Datenträgern, oder als Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
3.3 d. - Der Auftraggeber als Besteller eines Bildes i.S. von § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen
3.3 e. - Bei der Verwertung der Fotowerke ist der Auftragnehmer als Urheber zu nennen.
3.3 f. - Folgende Handlungen sind grundsätzlich nicht gestattet:
-
die Bearbeitung von Fotowerken des Auftragnehmers (z.B. das Zusammenstellen, das Composing, die Montage oder sonstige elektronische oder analoge Manipulation) und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital;
-
die Verbreitung von Fotowerken des Auftragnehmers auf Datenträgern, im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers oder den Gebrauch im Rahmen des Vertrages bestimmt sind;
-
die öffentliche Wiedergabe auf Bildschirmen oder Projektoren.
3.3 g. - Ungeachtet der übertragenen Nutzungsrechte bleibt der Auftragnehmer berechtigt, die Fotowerke im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. Eine öffentliche Wiedergabe wird bei Fotowerken, die erkennbare Personen zeigen, nur mit deren Einverständnis erfolgen
3.4 - Sollte im Vertrag nichts anderes vereinbart sein, räumt der Auftragnehmer an den Texten, Blogposts und den für die Internetpräsenz des Auftraggebers erstellten Grafiken („Digitale Werke“) das zeitlich, inhaltlich und räumlich unbegrenzte exklusive Nutzungsrecht an den Digitalen Werken ein. Das Nutzungsrecht ist unwiderruflich und unkündbar sowie unterlizenzierbar und umfasst das Recht zu jedweder kommerzieller und nicht-kommerzieller Nutzung. Es erfasst außerdem alle gegenwärtig unbekannten, aber zukünftig bekannten Formen der Nutzung. Der Auftragnehmer verzichtet auf sein Recht, als Urheber genannt zu werden.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1 - Die Vergütung ergibt sich aus dem Vertrag. Alle Honorare und Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Auftragnehmer kann eine angemessene Anzahlung nach Vertragsschluss in Rechnung stellen.
4.2 - Je nach Vereinbarung werden zusätzliche Kosten wie Reisekosten, Fahrtkosten, Auslagen etc. ebenfalls in Rechnung gestellt. Diese werden nach Beleg abgerechnet.
4.3 - Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber für die erbrachten Leistungen eine den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Rechnung stellen.
4.4 - Der Anspruch des Auftragnehmers auf Zahlung einer Rechnung entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese vom Auftragnehmer erbracht wurde. Wenn nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung zu begleichen.
4.5 - Für den Eintritt des Zahlungsverzugs und seine Folgen gelten die gesetzlichen Regelungen.
4.6 - Aufrechnungen oder Minderungen durch den Auftraggeber sind nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.
5. Pflichten des Auftraggebers
5.1 - Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass er alle erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen von Dritten einholt, die zur Ausführung des Auftrags und zur Nutzung der Arbeitsergebnisse erforderlich sind. Dies bezieht sich auch auf die Einwilligungen von Mitarbeitern oder sonstigen Personen in die Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Fotowerke, auf denen diese zu sehen sind. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Auftraggeber übergebenen Vorlagen und Werken die entsprechenden Rechte, insbesondere die Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verbreitungsrechte, besitzt.
5.2 - Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der Verletzung einer unter Absatz (1) genannten Pflichten beruhen, frei.
5.3 - Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Auftragnehmer auch ohne besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen und im Besitz des Auftraggebers befindlichen Informationen und Daten rechtzeitig vorgelegt werden und der Auftragnehmer von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können.
5.4 - Der Auftragnehmer ist berechtigt, alle Leistungen online oder remote zu erbringen, wenn dies nach den Umständen möglich ist.
5.5 - Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner sowie einen Stellvertreter als feste Bezugspersonen für alle die Leistungen betreffenden Angelegenheiten.
5.6 - Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann der Auftragnehmer aus diesem Grund seine Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen.
5.7 - Die Unterstützungsleistungen des Auftraggebers erfolgen ohne Berechnung.
6. Vertragslaufzeit, Kündigung
6.1 - Die Laufzeit ist im Vertrag geregelt. Sollte keine Laufzeit geregelt werden, endet der Vertrag mit der Erbringung der Leistung.
6.2 - Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann insbesondere außerordentlich kündigen, wenn der Auftraggeber in Zahlungsverzug gerät und trotz Mahnung nicht oder nur unregelmäßig zahlt oder der Auftraggeber sonstigen wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist nachkommt.
6.3 - Sollte der Auftraggeber aus wichtigem Grund vorzeitig kündigen, so sind dem Auftragnehmer die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten.
6.4 - Die Kündigung bedarf der Schriftform. Textform ist nicht ausreichend.
6.5 - Der Auftragnehmer hat ihm überlassene Arbeits- und Geschäftsunterlagen sowie sonstige Arbeitsmittel nach Vertragsbeendigung unverzüglich und unaufgefordert zurückzugeben oder zu löschen. Elektronische Daten des Auftraggebers sind vollständig zu löschen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist.
7. Haftung
7.1 - Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt
-
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
-
für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
-
nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
-
im Umfang einer vom Auftragnehmer übernommenen Garantie.
7.2 - Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Auftragnehmers der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
7.3 - Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers besteht nicht
8. Geheimhaltung
8.1 - „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how. Die Parteien vereinbaren, über solche vertraulichen Informationen Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags fort.
8.2 - Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen, (i) die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden; (ii) die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht; (iii) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
8.3 - Die Parteien werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen.
9. Datenschutz
9.1 - Der Auftragnehmer wird bei der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen alle einschlägigen Gesetze und Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten beachten.
9.2 - Der Auftragnehmer wird geeignete und dem Stand der Technik entsprechende organisatorische und technische Maßnahmen zum Schutz der Daten des Auftraggebers treffen.
10. Schlussbestimmungen
10.1 - Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
10.2 - Ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand - für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort oder am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
10.3 - Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand Januar 2023